16. Haben die Palästinenser ein “Recht“ auf Einwanderung nach Israel?
Der Staat Israel ist die nationale Heimstätte für israelische Bürger und für Juden überall auf der Welt. Mit seiner Gründung bot der Staat Israel eine vollständige und umfassende Lösung für das Problem der jüdischen Flüchtlinge, die den Holocaust in Europa überlebt hatten, wie auch für diejenigen, die nach der Gründung des Staates Israel gezwungen waren, arabische Länder zu verlassen, in denen sie über Jahrhunderte hinweg gelebt hatten.
Das Problem der palästinensischen Flüchtlinge weckt sehr viele Emotionen, und Israel nimmt Anteil am Schicksal der palästinensischen Flüchtlinge und ihrer Nachfahren. Dennoch erfordert das Problem der palästinensischen Flüchtlinge eine palästinensische Lösung. Der zukünftige Palästinenserstaat muss eigenständig eine umfassende Lösung für die Palästinenser bieten, sowohl für jene, die derzeit im Gebiet der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) leben, als auch für jene, die in verschiedene arabische Staaten abwanderten und dort vorsätzlich in ihrem Flüchtlingsstatus gehalten werden, um als Druckmittel in Verhandlungen eingesetzt werden zu können.
Gemäß palästinensischen Quellen sind bei der United Nations Relief and Works Agency (UNWRA) ungefähr 3,5 Millionen palästinensischer Flüchtlinge einschließlich ihrer Nachkommen registriert. Die UNWRA wurde einzig und allein zu dem Zweck gegründet, das palästinensische Flüchtlingsproblem anzugehen. Würde Israel all diesen Personen erlauben, in sein Territorium zurückzukehren, käme das einem demografischen Selbstmord gleich; man kann von keinem Staat erwarten, dass er sich selber zerstört. US-Präsident Obama sagte bereits, dass „das Recht auf Rückkehr Israel als jüdischen Staat auslöschen“ würde.
Weder die wichtigsten UN-Resolutionen noch internationale oder bilaterale Abkommen garantieren den Palästinensern ein „Recht“ auf Rückkehr nach Israel. Tatsächlich deuten verschiedene UN-Resolutionen alternative Mittel zur Lösung des palästinensischen Flüchtlingsproblems an, darunter Umsiedlung und Kompensationszahlungen für verlorenes Eigentum. Solche Massnahmen würden eine “gerechte Lösung” des Flüchtlingsproblems darstellen.
Das Völkerrecht erkennt ein Rückkehrrecht der palästinensischen Flüchtlinge und ihrer Nachkommen in ihre Heimat nicht an. Eine systematische Überprüfung der die Flüchtlinge betreffenden Gesetze zeigt, dass die palästinensischen Forderungen jeglicher Grundlage entbehren. Tatsächlich trifft das Gegenteil zu: Als 1948 das Flüchtlingsproblem entstand, ging der Trend dahin, die kriegsführenden Parteien zu trennen; eine Rückkehr nach Israel war keine Option. Ein Entschluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat diese Position gegen die Rückkehr von Flüchtlingen gestärkt; er hielt fest, dass aufgrund der langen Zeitspanne den griechischen Flüchtlingen, die 1974 aus Nord-Zypern vertrieben worden waren, eine Rückkehr in ihre Heimat und eine Vertreibung der jetzt dort ansässigen Bewohnern nicht gestattet werden könne. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die Lösung des zypriotischen Flüchtlingsproblems mittels einer politischen Lösung des Konflikts gefunden werden müsse. Ebenso kann das palästinensische Flüchtlingsproblem nur politisch und im Rahmen eines palästinensischen Staates gelöst werden.
(Außenministerium des Staates Israel, November 2010)
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